Instrumentelle Analytik
 
   
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Leistungsnachweis
 

Das Praktikum Instrumentelle Analytik wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen, der die Eingangsvoraussetzung aller Fortgeschrittenen-Praktika darstellt.

   
  Leistungsnachweis
 

Der Leistungsnachweis erfolgt durch drei Klausuren, in denen jeweils der Stoff eines Praktikumsteils behandelt wird. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn alle drei Klausuren bestanden wurden. Die Teilnahme an der Klausur setzt die vollständige Erledigung aller Praktikumsaufgaben voraus.

   
  Wiederholungsprüfungen
  Bei Nichtbestehen einer Klausur besteht die Möglichkeit, diese einmal zu wiederholen.
   
  Deadline
  Der Leistungsnachweis muss bis zum Beginn des WS 2010/11 (01.10.2010) erbracht sein. Andernfalls müssen die Praktikumsteile wiederholt werden, deren Prüfungen nicht bestanden wurden.
   
  Inhalt der Prüfung im Teil Festkörperanalytik
  Gegenstand der Klausur ist natürlich der gesamte Stoff, der in den Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen im Teil Festkörperanalytik behandelt wurde. Darüber hinaus ist auch der von den Dozenten in den Vorlesungen angegebene weiterführende Stoff prüfungsrelevant (s. Lehrveranstaltungen).
   
  Voraussetzung
  Die Teilnahme an der Klausur ist nur möglich, wenn auf dem Testatzettel die Assistenten alle fünf Protokolle bezüglich Vollständigkeit und Richtigkeit abgezeichnet haben.
   
  Prüfungsvorbereitung
 

Folgende Punkte können bei der Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein:

  • selbständig und zeitnah die Protokolle anfertigen
  • zeitnah die Vorlesungen nachbereiten
  • frühzeitig die angegebene Literatur ausleihen (und lesen/durcharbeiten)
  • die angebotenen Lernprogramme herunterladen und benutzen
  • offene Fragen im Kommilitonenkreis diskutieren; falls keine befriedigende Antwort gefunden wird: Assistenten fragen
  • zur Prüfungsvorbereitung die gestellten Aufgaben im Kommilitonenkreis austauschen
  • die Aufgabenzettel der Wiederholer bearbeiten
  • alte Klausuraufgaben bearbeiten
  • die Rätsel bearbeiten
  • bei Studenten vorheriger Semester informieren

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letzte Änderung: 13.07.2010

 
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