1. Eingangsvoraussetzungen und Anmeldung
Die Anmeldung zum Praktikum setzt die bestandene Diplom-Vorprüfung
voraus. Die Anmeldung findet bei der Informationsveranstaltung
zum organisatorischen Ablauf des Praktikums am 12.10.2009
um 14 Uhr c.t. in Hörsaal 2 statt. Wenn die Diplom-Vorprüfung
erst nach Ablauf der ersten vier Semesterwochen vollständig
abgelegt sein wird, kann in Ausnahmefällen unter Vorbehalt
mit dem Praktikum begonnen werden (Nachweis über die
vollständig bestandene Diplom-Vorprüfung spätestens
bis zum 06.11.2009).
2. Ziel des Praktikums
Aufbauend auf den im Grundstudium erworbenen Kenntnissen sollen
die physikalischen Grundlagen moderner instrumentell-analytischer
Verfahren in der Chemie vermittelt werden. Mit der Durchführung
ausgewählter Versuche soll die Anwendung analytischer
Methoden in der Praxis eingeübt werden. Dabei soll vor
allem die Beurteilung einzelner Analysenmethoden hinsichtlich
ihrer Aussagekraft bei unterschiedlichen Fragestellungen im
Vordergrund stehen.
3. Durchführung des Praktikums
Das Praktikum besteht aus drei Teilen.
Der erste Teil beschäftigt sich mit den physikalischen
Grundlagen instrumentell-analytischer Methoden.
Im zweiten Teil wird die Analytik von Molekülverbindungen
behandelt.
Der dritte Teil behandelt die Analytik fester (kristalliner)
Stoffe.
Der Stoff wird durch Vorlesungen, Seminare und praktische
Übungen vermittelt.
Zusätzlich werden Tutorien angeboten, die als Vorbereitung
von Vorlesungen, Seminaren und Übungen der Wiederholung
von Stoff dienen, der im Grundstudium bzw. in vorangegangenen
Veranstaltungen des Praktikums vermittelt wurde. Die Teilnahme
an den Tutorien ist freiwillig.
4. Anwesenheitspflicht
Die regelmäßige Teilnahme an den Vorlesungen, Seminaren
und Übungen ist Voraussetzung für die erfolgreiche
Durchführung des Praktikums. Bei Abwesenheit muss nachgewiesen
werden, dass dafür ein wichtiger Grund vorlag (bei Krankheit
Attest). Darüber hinaus muss in einem solchen Fall in
geeigneter Form nachgewiesen werden, dass der in der verpassten
Veranstaltung behandelte Stoff beherrscht wird.
5. Aufgaben
Die in den Teilbereichen "Physikalische Grundlagen",
"Analytik von Feststoffen" und "Analytik von
Molekülverbindungen" zu erledigenden Aufgaben werden
von den Praktikumsleitern für jeden Teil einzeln festgelegt
(s. Anhänge G, F, M).
6. Leistungsnachweis
Der Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme
am Praktikum setzt die vollständige Erledigung aller
Praktikumsaufgaben voraus. Er erfolgt durch Nachweis der erworbenen
Kenntnisse in drei Klausuren, die jeweils den Stoff eines
Praktikumsteils behandeln. Der Nachweis gilt als erbracht,
wenn alle drei Klausuren bestanden wurden. Bei Nichtbestehen
einer Klausur besteht die Möglichkeit, diese einmal zu
wiederholen.
Der Leistungsnachweis muss bis zum Beginn des SS 2010 (01.04.2009)
erbracht sein. Andernfalls müssen im SS 2010 die Praktikumsteile
wiederholt werden, die nicht bestanden wurden. Dabei liegt
es im Ermessen der jeweiligen Praktikumsleiter, je nach Kenntnisstand
der/des Studentin/en die Wiederholung einzelner Praktikumsaufgaben
zu erlassen oder diese durch geeignete andere Aufgaben zu
ersetzen.
|